Hilfsnavigation

Suchbegriff: Kategorie:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Arbeitsunfall, Schulunfall, Unfall bei ehrenamtlicher Tätigkeit

Leistungsbeschreibung

Bei Ihrer Arbeit, bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit, als Organ- und Gewebespender, als häusliche Pflegeperson oder Haushaltshilfe, als Nothelfer oder Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr oder einer Hilfeleistungsorganisation, sind Sie während Ihrer Tätigkeit und auf dem Weg dorthin beziehungsweise wieder zurück gesetzlich gegen Unfälle versichert.

Das Gleiche gilt für Kinder, die Tageseinrichtungen besuchen oder die sich in Tagespflege befinden, für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Auch Eltern, die auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihr Kind in die Kindertagestätte, zur Tagesmutter oder in die Schule zu bringen, sind hierbei versichert.

Hierzu bedarf es keiner Anmeldung oder Beitragzahlung von Versichertenseite. Sie sind automatisch über Ihr Unternehmen beziehungsweise durch ihre Tätigkeit Versicherte/r einer gesetzlichen Unfallversicherung geworden.

Wichtig ist, dass Sie gegenüber allen Ärztinnen / Ärzten und Einrichtungen erklären, dass es sich um einen Unfall im Rahmen der beschriebenen Tätigkeiten handelt. Oft werden Sie dann aufgefordert, ein entsprechendes Formular auszufüllen.




An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit einen Unfall erleiden, erhalten Sie nähere Auskünfte bei der Berufsgenossenschaft, bei der Ihr Unternehmen Mitglied ist. Eine Auflistung aller gewerblicher Berufsgenossenschaften finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
Berufsgenossenschaften

In landwirtschaftlichen Unternehmen tätige Personen erhalten weitere Informationen bei der Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LVS) Schleswig-Holstein und Hamburg:
LSV SH & HH

Ehrenamtlich Tätige, Organ- und Gewebespender, häusliche Pflegepersonen oder Haushaltshilfen, Nothelfer und Mitglieder einer Hilfeleistungsorganisation, Kinder, Schülerinnen / Schüler und Studierende wenden sich an die Unfallkasse (UK) Nord:
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Rehabilitations- und Leistungsabteilung in Schleswig-Holstein

Mitglieder einer Feuerwehr bekommen Hilfe bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse (Hanseatische FUK) Nord:
Ansprechpartner - Leistungen




Rechtsgrundlage
Zurück